Claude DSGVO-konform nutzen können Unternehmen nur über einen kommerziellen Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Direkt bei Anthropic sind das Claude for Work mit Team- oder Enterprise-Plan und die Anthropic API. Alternativ nutzen Sie Claude über einen Cloud-Anbieter wie Amazon Bedrock, mit dem Sie den Vertrag dann schließen. Danach folgen drei technische Entscheidungen: der Bereitstellungsweg, die Aufbewahrungsfristen und die Auswahl der Kundendaten, die das Modell überhaupt erreichen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist der Vertrag, der regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag Ihres Unternehmens verarbeitet. Anthropic nennt dieses Dokument Data Processing Addendum, kurz DPA. Der Vertrag allein macht einen Einsatz aber noch nicht zulässig. Entscheidend ist, welche Daten aus Ihren Geschäftssystemen wie lange und wo verarbeitet werden.
Die sinnvolle Reihenfolge folgt der Praxis: erst Tarif und Vertrag, dann Datenweg und Speicherung, zuletzt die Datenauswahl. Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls bleibt Aufgabe Ihres Unternehmens als Verantwortlicher, Ihr Datenschutzbeauftragter berät Sie dabei, sofern einer benannt ist. Die einschlägigen Artikel finden Sie in unserer Erläuterung zur DSGVO beim Einsatz von KI.
