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Datenschutz-Folgenabschätzung für die Claude-Einführung: technische Angaben vorbereiten

Welche technischen Angaben Ihr Datenschutzbeauftragter für die DSFA zur Claude-Einführung braucht: Datenflüsse zu CRM und Helpdesk, Zugriffsrechte, Protokolle und Vertrag.

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Abstrakte Linien, die zwischen mehreren Knoten verlaufen und an Prüfpunkten gebündelt werden

DSFA für die Claude-Einführung: wann sie nötig ist und was Sie liefern

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Claude-Einführung ist nötig, wenn die geplante Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen hat. Vorbereiten können Sie vor allem die technischen Angaben: Datenflüsse, Zugriffsrechte, Protokollierung und Vertragslage. Die DSFA führt Ihr Unternehmen als Verantwortlicher durch und holt dabei den Rat Ihres Datenschutzbeauftragten ein.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine für bestimmte Verarbeitungsvorgänge vorgeschriebene strukturierte Risikoanalyse. So beschreibt es die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf ihrer Seite zu Datenschutz-Folgenabschätzungen. Die DSFA bewertet eine Verarbeitung vorab, also bevor der Verantwortliche sie startet. Verantwortlicher ist hier Ihr Unternehmen, das Claude einführt.

Dieser Leitfaden zeigt aus Sicht des Umsetzungspartners, welche Angaben der Datenschutzbeauftragte braucht und wer sie liefert. Er nennt die Fälle, in denen eine DSFA immer vorgeschrieben ist, und führt ein Beispiel mit Kundenservice und CRM durch. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Verarbeitung ein hohes Risiko darstellt, entscheidet Ihr Unternehmen nach Beratung durch Ihren Datenschutzbeauftragten.

Artikel 35 DSGVO: drei Fälle, in denen eine DSFA immer Pflicht ist

Artikel 35 Absatz 3 DSGVO nennt drei Klassen von Verarbeitungen, für die in jedem Fall eine DSFA durchgeführt werden muss. Die Grundregel steht in Absatz 1: Eine DSFA ist immer dann erforderlich, wenn eine geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat. Die drei Klassen sind also Pflichtfälle, aber nicht die einzigen Anlässe für eine DSFA.

Die drei Klassen nach der Darstellung der BfDI:

  • Bewertung von Personen: eine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte auf Grundlage automatisierter Verarbeitung einschließlich Profiling. Sie dient als Grundlage für Entscheidungen, die Rechtswirkung gegenüber Personen entfalten oder sie in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen.
  • Besondere Datenkategorien: die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1. Gleichgestellt ist die umfangreiche Verarbeitung von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Artikel 10.
  • Überwachung: die systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Für einen KI-Assistenten im Büroalltag ist die dritte Klasse selten einschlägig, die ersten beiden öfter. Prüfen Sie deshalb, ob ein geplanter Claude-Agent Personen bewertet, etwa Bewerbungen vorsortiert oder Kunden einstuft. Was dabei im Personalbereich zu beachten ist, beschreibt der Beitrag zu Claude in der Personalauswahl. Enthalten Tickets oder CRM-Notizen regelmäßig Daten, die Ihr Datenschutzbeauftragter den besonderen Kategorien zuordnet, betrifft das die zweite Klasse.

DSK-Liste und Aufsicht: was für Unternehmen in Deutschland gilt

In Deutschland unterscheiden die Listen DSFA-pflichtiger Verarbeitungen zwischen dem öffentlichen und dem nicht-öffentlichen Bereich. Grundlage ist Artikel 35 Absatz 4 DSGVO. Er verpflichtet die Aufsichtsbehörden, Listen solcher Verarbeitungsvorgänge zu erstellen, zu veröffentlichen und an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu übermitteln.

Für Unternehmen zählt die Liste der Datenschutzkonferenz. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine gemeinsame Liste für Datenverarbeitungen im nicht-öffentlichen Bereich verabschiedet. Für öffentliche Stellen des Bundes erstellt die BfDI eine eigene Liste. Öffentliche Stellen sind dabei nicht nur Behörden, sondern auch Gerichte, Parlamente, öffentliche Stiftungen und Sozialversicherungen wie die Krankenkassen.

Welche Behörde Sie beaufsichtigt, hängt von Ihrer Organisation ab. Privatunternehmen werden meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Kirchen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügen über eigene Datenschutzbeauftragte.

Für ein Claude-Vorhaben in einem deutschen Unternehmen heißt das: Legen Sie die DSK-Liste neben die Beschreibung des Vorhabens und prüfen Sie jeden Eintrag. Trifft ein Eintrag zu, ist eine DSFA durchzuführen. Trifft keiner zu, prüft Ihr Datenschutzbeauftragter trotzdem das allgemeine Kriterium des voraussichtlich hohen Risikos.

Datenflüsse zwischen Claude, CRM und Helpdesk vollständig beschreiben

Der Datenfluss ist die wichtigste technische Angabe für die DSFA: welche Daten aus welchem System zu Claude gehen, was zurückkommt und wo die Verarbeitung stattfindet. Ohne diese Beschreibung kann Ihr Datenschutzbeauftragter weder Risiken noch Schutzmaßnahmen bewerten. Sobald Claude an Programme angebunden ist, reicht eine Beschreibung der Chatnutzung nicht mehr aus.

Beschreiben Sie jeden Fluss einzeln, zum Beispiel zwischen Claude und Zoho CRM oder zwischen Claude und Zoho Desk. Für jeden Fluss braucht der Datenschutzbeauftragte diese Angaben:

  • Quelle und Ziel, also welches System Daten abgibt und welches sie empfängt
  • Datenkategorien bis auf Feldebene, etwa Name, E-Mail-Adresse oder Ticketinhalt
  • Auslöser: eine Person im Chat, ein Zeitplan oder ein Ereignis im Quellsystem
  • Richtung: nur lesen oder auch schreiben, und in welche Felder
  • Verarbeitungsort und Bezugsweg des Modells

Der Verarbeitungsort hängt vom Bezugsweg ab. Die Modelle sind außer im Direktbezug auch über Amazon Bedrock, Google Cloud, Microsoft Foundry und Claude Platform on AWS verfügbar, jeweils mit eigener Modellkennung. Notieren Sie deshalb nicht nur „Claude“, sondern den konkreten Zugang und den zugehörigen Vertrag.

Zugriffsrechte für connector, MCP server, plugin und skill festlegen

Zugriffsrechte bestimmen, wie viel Claude in Ihren Systemen sehen und verändern darf. Sie sind die wirksamste technische Schutzmaßnahme, die Sie in der DSFA beschreiben können. Jede Verbindung zwischen Claude und einem Programm braucht deshalb ein eigenes Rechteprofil.

Für die Anbindung eines Programms kommen vier Verbindungsarten in Frage:

  • Connector: eine fertige Verbindung zu einem Programm, die in Claude aktiviert wird.
  • MCP server: ein eigener Dienst nach dem Model Context Protocol, der Claude festgelegte Funktionen eines Systems bereitstellt.
  • Plugin: ein Paket, das Claude um Werkzeuge und Abläufe für eine bestimmte Aufgabe erweitert.
  • Skill: hinterlegtes Fachwissen und feste Arbeitsabläufe, die Claude bei Bedarf nutzt.

Für die DSFA zählen bei jeder Verbindungsart dieselben Fragen. Unter welchem Benutzerkonto greift Claude zu? Welche Module und Felder sind freigegeben, und darf Claude schreiben? Ein Lesezugriff auf wenige Felder ist ein anderes Risiko als ein Vollzugriff mit Schreibrecht.

Bei Svennis zeigen wir für jede Verbindung die möglichen Varianten mit ihren Kosten, und Sie wählen. Vor dem Bau erhält Ihr Datenschutzbeauftragter von uns eine Feldliste mit allen Lese- und Schreibrechten, damit er die tatsächliche Verbindung prüft und nicht eine Produktbeschreibung.

Auch Funktionen innerhalb von Claude lassen sich einschränken. Ein Administrator kann zum Beispiel die Websuche deaktivieren. Anfragen, die sie nutzen, schlagen dann fehl, selbst wenn das Modell die Funktion unterstützt.

Speicherung, Training und Protokollierung: was der Anbieter und was Sie festlegen

Für Speicherung und Training gelten die Bedingungen des gewählten Tarifs, für die Protokollierung Ihrer Verbindungen sind Sie selbst zuständig. Beides gehört getrennt in die DSFA, weil unterschiedliche Stellen die Angaben liefern.

Zu Speicherung und Training dokumentieren Sie, was die Vertragsunterlagen Ihres Tarifs zusagen. Halten Sie fest, wie lange Eingaben und Ausgaben aufbewahrt werden und ob der Anbieter sie zum Training nutzen darf. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vorhaben strengere Einstellungen braucht und ob der Tarif sie anbietet. Entnehmen Sie diese Angaben den aktuellen Bedingungen und nicht einer Produktbeschreibung.

Die Protokollierung liegt in Ihrer eigenen Architektur. Ein eigener MCP server kann festhalten, wer wann welche Daten abgerufen hat. Legen Sie fest, was protokolliert wird, wo die Protokolle liegen und wann sie gelöscht werden. Wie Datenweg, DSGVO und KI-Verordnung insgesamt zusammenspielen, fasst die Seite Claude im Unternehmen: Daten, DSGVO, KI-Verordnung zusammen.

Vertrag und Bezugsweg: welcher Claude-Zugang welche Grundlage hat

Der Bezugsweg entscheidet, welcher Vertrag gilt und wer die Daten verarbeitet. Laut Anthropics Modellübersicht sind die Claude-Modelle über Amazon Bedrock, Google Cloud, Microsoft Foundry und Claude Platform on AWS verfügbar, jeweils mit eigener Modellkennung. Hinzu kommt der Direktbezug bei Anthropic, etwa mit Claude Team.

Für jeden Bezugsweg klärt Ihr Datenschutzbeauftragter dieselben Fragen:

  • Wer ist Vertragspartner, und welcher Auftragsverarbeitungsvertrag gilt?
  • Wer betreibt die Inferenz, also die eigentliche Verarbeitung der Anfragen?
  • In welcher Region werden die Daten verarbeitet, und ist diese Region zugesichert?
  • Auf welcher Grundlage werden Daten in ein Drittland übermittelt?

Die Antworten unterscheiden sich je nach Plattform, weil der Vertrag mit dem jeweiligen Cloud-Anbieter oder mit Anthropic geschlossen wird. Notieren Sie deshalb in der DSFA den konkreten Zugang und die zugehörigen Vertragsunterlagen.

Zwei Punkte gehören ausdrücklich in die DSFA. Prüfen Sie für Claude Cowork, die agentische Oberfläche für mehrstufige Wissensarbeit, ob die vertraglichen Zusagen denen für den Chat entsprechen. Nutzen Sie Claude innerhalb einer anderen Software, gilt deren Vertrag, und Ihr Datenschutzbeauftragter prüft ihn gesondert.

Beispiel: Claude Team im Kundenservice mit Zoho Desk und Zoho CRM

Das Beispiel zeigt die DSFA-Vorbereitung für einen typischen Fall im Kundenservice. Ein Serviceteam nutzt Claude Team, um Tickets aus Zoho Desk zusammenzufassen und Antwortentwürfe zu schreiben. Kundendaten liest Claude dafür aus Zoho CRM. Die Mitarbeitenden senden jede Antwort selbst.

So wird der Ablauf in der DSFA beschrieben:

  1. Eine Mitarbeiterin fragt Claude nach einem Ticket. Ein connector liest Betreff, Text und Kundennummer aus Zoho Desk.
  2. Ein MCP server ruft zur Kundennummer Firma, Ansprechpartner und Vertragsstatus aus Zoho CRM ab. Er hat nur Leserechte auf diese Felder.
  3. Claude erstellt einen Entwurf. Der Entwurf landet als interne Notiz im Ticket, nicht beim Kunden.
  4. Die Mitarbeiterin prüft und ändert den Entwurf und sendet die Antwort selbst aus Zoho Desk.
  5. Der MCP server protokolliert jeden Abruf mit Benutzer, Zeitpunkt und abgefragten Feldern.

Für die Risikobewertung ergeben sich daraus klare Punkte. Claude bewertet in diesem Ablauf keine Personen und trifft keine Entscheidungen, denn der Mensch sendet. Die Websuche ist per Administratoreinstellung abgeschaltet, weil der Prozess sie nicht braucht. Offen bleiben zwei Punkte. Enthalten Tickets Daten besonderer Kategorien? Und fällt der Ablauf unter Nr. 11 der DSK-Liste, die den Einsatz künstlicher Intelligenz im Kundensupport nennt? Beide Fragen klärt der Datenschutzbeauftragte, die erste anhand einer Stichprobe echter Tickets.

Wie ein solcher Start organisatorisch abläuft, von den seats bis zu den ersten Projects, beschreibt die Seite zur Claude-Team-Einführung.

Im Beispiel liest Claude nur, der Entwurf landet als interne Notiz und Menschen senden selbst. Fluss / Daten. 1. Anfrage: Mitarbeiterin fragt Claude nach einem Ticket / Ticketbezug; 2. Connector liest: Zoho Desk an Claude / Betreff, Text, Kundennumme

Checkliste: welche Angaben der Datenschutzbeauftragte von wem erhält

Die Checkliste fasst zusammen, welche technischen Angaben für die DSFA zur Claude-Einführung vor dem Projektstart vorliegen sollten und wer sie liefert. Sie ersetzt nicht die DSFA selbst, sondern bildet deren technische Grundlage.

AngabeInhaltWer liefert
Zweck und Prozesswelche Aufgabe Claude übernimmt und wer das Ergebnis verwendetFachabteilung
DatenflüsseQuelle, Ziel, Felder, Auslöser und Richtung je VerbindungUmsetzungspartner
ZugriffsrechteBenutzerkonto, freigegebene Module und Felder, SchreibrechteUmsetzungspartner und IT
Tarif und BezugswegTeam, Enterprise, API oder Cloud-Plattform mit VertragsgrundlageGeschäftsführung
Speicherung und TrainingAufbewahrung und Trainingsnutzung laut Tarifbedingungen, Bedarf an strengeren EinstellungenUmsetzungspartner
Protokollierungwas protokolliert wird, Speicherort, LöschfristIT
Administratoreinstellungenabgeschaltete Funktionen wie die WebsucheIT
Abgleich mit den ListenErgebnis der Prüfung gegen DSK-Liste und Artikel 35 Absatz 3 DSGVOGeschäftsführung, beraten durch den Datenschutzbeauftragten

Formulieren Sie jede Angabe so konkret wie möglich. „Lesezugriff auf das CRM“ reicht nicht aus. „Lesezugriff auf drei benannte Felder im Modul Kontakte“ dagegen kann Ihr Datenschutzbeauftragter bewerten.

Den Datenschutzbeauftragten vor der Tarifwahl einbinden und die DSFA aktuell halten

Binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten ein, bevor Sie Tarif und Bezugsweg für Claude festlegen. Mit dieser Wahl sind Vertragsgrundlage und Datenort weitgehend entschieden. Eine spätere Korrektur bedeutet oft einen Wechsel des Zugangs.

Für die Einbindung des Datenschutzbeauftragten sind drei Zeitpunkte sinnvoll:

  • vor der Wahl von Tarif und Bezugsweg, mit der Beschreibung von Zweck und Prozess
  • vor dem Bau der ersten Verbindung, mit Feldliste und Rechteprofil
  • bei jeder neuen Verbindung, jedem neuen Prozess und jeder neuen Datenkategorie

Eine DSFA beschreibt einen bestimmten Stand der Verarbeitung. Wenn das Team später Cowork aktiviert oder ein weiteres Programm anbindet, ändern sich die Datenflüsse. Halten Sie die technische Beschreibung deshalb in einem Dokument, das bei jeder Änderung fortgeschrieben wird. So bleibt die DSFA aktuell, ohne jedes Mal neu zu beginnen.

Ihr Datenschutzbeauftragter gehört dreimal an den Tisch, zuerst noch vor der Tarifwahl. Was Sie vorlegen. 1. Vor Wahl von Tarif und Bezugsweg: Beschreibung von Zweck und Prozess; 2. Vor Bau der ersten Verbindung: Feldliste und Rechteprofil; 3. Bei ne

Nächste Schritte vor dem Projektstart

Die DSFA-Vorbereitung für Claude beginnt mit einer klaren Beschreibung des Vorhabens, nicht mit dem Vertrag. Diese Reihenfolge hat sich als praktikabel erwiesen:

  1. Benennen Sie den ersten Prozess, den Claude übernehmen soll, und wer die Ergebnisse verwendet.
  2. Prüfen Sie den Prozess gegen die drei Klassen aus Artikel 35 Absatz 3, gegen die DSK-Liste und auf ein sonstiges voraussichtlich hohes Risiko. Dokumentieren Sie das Ergebnis mit Begründung.
  3. Füllen Sie die Checkliste mit Datenflüssen, Rechten und Protokollierung aus.
  4. Legen Sie Tarif und Bezugsweg gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten fest.
  5. Planen Sie, wann die DSFA bei neuen Verbindungen fortgeschrieben wird.

Wenn Sie diese Schritte mit Unterstützung angehen möchten: Unser Ablauf hat vier Stufen. Er beginnt mit dem Workshop. Darauf folgt ein Pilot, entweder Pilot Claude A als KI-Agent für einen Prozess oder Pilot Claude B mit Claude Team für das ganze Team. Danach kommen die Activation der Abteilung und der monatliche Betrieb. Im Claude-Workshop entstehen Prozessbeschreibung und Datenflüsse, die Ihr Datenschutzbeauftragter für die DSFA braucht.

Quellen

  1. BfDI: Datenschutz-Folgenabschätzungen und Listen von Verarbeitungsvorgängen
  2. Anthropic: Models overview
  3. Anthropic: Newsroom
Kostenlos, 30 Minuten

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