Eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Claude-Einführung ist nötig, wenn die geplante Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen hat. Vorbereiten können Sie vor allem die technischen Angaben: Datenflüsse, Zugriffsrechte, Protokollierung und Vertragslage. Die DSFA führt Ihr Unternehmen als Verantwortlicher durch und holt dabei den Rat Ihres Datenschutzbeauftragten ein.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine für bestimmte Verarbeitungsvorgänge vorgeschriebene strukturierte Risikoanalyse. So beschreibt es die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf ihrer Seite zu Datenschutz-Folgenabschätzungen. Die DSFA bewertet eine Verarbeitung vorab, also bevor der Verantwortliche sie startet. Verantwortlicher ist hier Ihr Unternehmen, das Claude einführt.
Dieser Leitfaden zeigt aus Sicht des Umsetzungspartners, welche Angaben der Datenschutzbeauftragte braucht und wer sie liefert. Er nennt die Fälle, in denen eine DSFA immer vorgeschrieben ist, und führt ein Beispiel mit Kundenservice und CRM durch. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Verarbeitung ein hohes Risiko darstellt, entscheidet Ihr Unternehmen nach Beratung durch Ihren Datenschutzbeauftragten.



