Für Unternehmen in Deutschland gehören vier Rechtsfragen vor den Start von Claude Team. Die Einführung von Claude kann nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein. Beziehen Sie einen vorhandenen Betriebsrat deshalb schon bei den Nutzungsregeln ein, nicht erst nach der Lizenzvergabe.
Für Claude Team schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anthropic. Er folgt Art. 28 DSGVO und ist Teil der gewerblichen Nutzungsbedingungen (Commercial Terms). Verarbeitet Svennis bei Anbindung, Pilot oder Nutzungsberichten personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, schließen Sie dafür zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Svennis. Ihr Datenschutzbeauftragter, falls Sie einen benannt haben, sollte beide Verträge vor dem Start geprüft haben. Andernfalls prüft sie die Person, die bei Ihnen für den Datenschutz zuständig ist.
Der Datenort ist die dritte Frage. Laut Anthropic verarbeitet Anthropic die Daten aus Claude Team als Auftragsverarbeiter auch außerhalb der EU. Wo Anfragen verarbeitet und wo Daten gespeichert werden, sind getrennte Fragen. Wo Anthropic die Daten aus Claude Team speichert, nennen Anthropics Auftragsverarbeitungsvertrag und das Trust Center; prüfen Sie die dort genannten Standorte vor dem Start. Die Übermittlung stützt Anthropic auf die EU-Standardvertragsklauseln.
Ob diese Grundlage für Ihre Daten trägt, prüfen Sie als Verantwortlicher. Halten Sie in den Nutzungsregeln fest, welche Daten deshalb nicht in Claude Team gehören.
Die vierte Frage ist die KI-Kompetenz. Nach Art. 4 der KI-Verordnung ergreifen Sie Maßnahmen, die die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden und weiterer Personen fördern, die Claude in Ihrem Auftrag nutzen. Die Schulung aus Schritt 5 ist dafür der richtige Ort, wenn sie alle Nutzer erreicht und dokumentiert wird.
Für Daten, die die EU nicht verlassen sollen, gibt es einen anderen Weg. Svennis setzt Pilot Claude A über Amazon Bedrock in Ihrem eigenen AWS-Konto um. Wir richten es so ein, dass Anfragen nur in EU-Regionen wie Frankfurt (eu-central-1) verarbeitet werden. Pilot Claude A ist ein KI-Agent auf Claude für einen Prozess, nicht das Abonnement für das ganze Team.
Auch für die Auswertung gelten die DSGVO und das deutsche Betriebsverfassungsrecht. Auswertungen einzelner Personen brauchen eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit, in der Regel über eine Betriebsvereinbarung. Diese muss ihrerseits die Anforderungen der DSGVO erfüllen.