Betriebsrat und KI-Einführung gehören zusammen, sobald ein KI-Assistent Daten von Beschäftigten verarbeiten kann. Der Betriebsrat hat dann in der Regel ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Seine Kernfragen betreffen drei Punkte: welche Daten der Assistent sieht, ob er Leistungskontrolle ermöglicht und was protokolliert wird. Alle drei Antworten lassen sich im Systemdesign festlegen, bevor das erste Gespräch stattfindet.
Mitbestimmung bei der KI-Einführung ist das Recht des Betriebsrats, über Einführung und Anwendung einer KI-Software mitzuentscheiden, statt nur informiert zu werden. Die Entscheidung, Arbeitsplätze an den digitalen Wandel anzupassen, bleibt dabei grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers. Das Poko-Institut zu Mitbestimmungsrechten bei KI stützt das auf ein Urteil des BAG vom 07.11.1996 (2 AZR 811/95). Ob der Arbeitgeber einen KI-Einsatz plant, entscheidet er selbst. Einführen und anwenden darf er einen Assistenten, der zur Überwachung geeignet ist, aber nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder nach einem Spruch der Einigungsstelle.
Ein KI-Assistent ist in diesem Leitfaden ein Programm auf Basis von Claude, das Ihren Mitarbeitenden in ihren Werkzeugen antwortet und auf freigegebene Systeme zugreift. Wer genauer wissen möchte, wie solche Systeme handeln und wo ihre Grenzen liegen, findet die Grundlagen im Beitrag Was sind KI-Agenten: Aufbau, Grenzen und Kontrolle. Die folgenden Abschnitte zeigen Rechtsgrundlagen, Designentscheidungen, ein durchgerechnetes Beispiel und eine Checkliste.
