Automatisierte Entscheidungen mit KI nach Artikel 22 DSGVO berücksichtigen Sie in der Architektur mit einer klaren Rollenteilung: Claude bereitet vor, ein Mensch entscheidet. Der Agent sammelt Daten, prüft festgelegte Kriterien und schlägt ein Ergebnis mit Begründung vor. Das Ablehnen, Zusagen oder Einstufen einer Person mit erheblicher Wirkung übernimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit echtem Entscheidungsspielraum.
Diese Rollenteilung ist eine Frage der Systemplanung und nicht nur eine Frage der Datenschutzerklärung. Ob ein Mensch tatsächlich entscheidet, hängt von wenigen technischen Festlegungen ab. Wichtig ist, welche Werkzeuge der Agent bekommt und wohin sein Ergebnis geschrieben wird. Ebenso wichtig ist, was die prüfende Person sieht, bevor sie bestätigt.
Dieser Beitrag richtet sich an Geschäftsführung und Fachbereichsleitungen, die Claude etwas über eine Person bewerten, freigeben oder ablehnen lassen wollen. Er erklärt die Begriffe, die Schutzmaßnahmen und die Stellen im Ablauf, an denen ein Mensch entscheiden muss. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls gehört zu Ihrer Datenschutzberatung oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Die einschlägigen Artikel erläutert unsere Übersicht DSGVO für KI mit den relevanten Artikeln.



