Die Frage „Claude in der Personalauswahl: was erlaubt ist“ lässt sich kurz beantworten. Claude darf Stellenanzeigen entwerfen, Bewerbungen zusammenfassen, Unterlagen strukturieren, Interviewfragen vorbereiten und Termine koordinieren. Claude sollte Bewerbende aber weder ablehnen noch in eine Rangfolge bringen noch bewerten. Diese Entscheidung trifft ein Mensch, der jede Bewerbung selbst liest.
Der Grund liegt im EU-Recht: Die KI-Verordnung stuft KI in der Personalauswahl als Hochrisiko-Anwendung ein. Ein Hochrisiko-KI-System ist ein KI-System in einem der wenigen Einsatzfelder, in denen es Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte gefährden kann. Deshalb unterliegt es besonderen Pflichten. Die Beschäftigung gehört zu diesen Feldern.
Dazu kommen Regeln, die schon heute gelten. Das sind die DSGVO mit ihrem Schutz vor rein automatisierten Entscheidungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Mitbestimmung des Betriebsrats und die Nutzungsrichtlinie von Anthropic. Dieser Beitrag ordnet die Regeln für Arbeitgeber in Deutschland ein, zeigt ein durchgerechnetes Beispiel mit Zoho Recruit und endet mit einer Checkliste für diese Woche.
Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Leitfaden nicht. An mehreren Stellen ist die Auslegung noch offen. Dort nennen wir, wer die nächste Anlaufstelle ist.
